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Lärmaktionsplanung des Einsenbahn-Bundesamtes

 

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de ist ab sofort die Informationsplattform des Eisen-Bahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

 

Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird im Zeitraum 30. Juni 2017 bis 25. August 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. In diesem Zeitraum hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisen-bahn-Bundesamtes zu beteiligen. Auf der vorstehend angegebenen Internetadresse kann vom 30. Juni 2017 an ein vorbereiteter Fragebogen heruntergeladen oder postalisch angefordert werden.

 

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Klärung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Die gesetzlichen Re-gelungen hierzu befinden sich in § 47 lit. a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

 

Im Anschluss an die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Lärmkarten und die Beteiligungen ausgewertet und der Lärmaktionsplan Teil A erstellt. Hierin wird die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschrieben. Dieser Plan soll voraussichtlich zum Jahresbeginn 2018 veröffentlicht werden und stellt bereits vorhandene sowie geplante Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr dar.

 

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dann im Zeitraum 24.01.2018 bis 07.03.2018 stattfinden. Im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Nach dem Ende der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse erneut ausgewertet und der Lärmaktionsplan Teil B aufgestellt und veröffentlicht. Die nächste Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist dann im Jahr 2023 vorgesehen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, die Situation von durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Auswertung und der Belastungsanalyse können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.

Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Maßnahmen auf der Grundlage der Lärmaktionsplanung oder des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes. Die Maßnahmen des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes sind freiwillig und werden anhand einer Prioritätenliste, die sich an der Höhe der Lärmbelastung orientiert, vom Bund gefördert.

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Veröffentlichung

Mi, 03. Mai 2017

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